Neu orientiert sich der Kanton Luzern bei der Finanzierung der stationären Einrichtungen am individuellen Betreuungsbedarf (IBB). Die Zürcher Sozialpädagogin und Betriebsökonomin Margot Hausammann war von 2016 bis 2019 mit einem Team der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) des Kantons Luzern für die Umsetzung mitverantwortlich.
Wärchbrogg: Was ist neu am IBB-System im Vergleich zum alten Finanzierungsmodell des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV)?
Margot Hausammann: Neu ist, dass der Betreuungsaufwand der Einrichtungen bedarfsgerecht abgegolten wird. Mit den Durchschnittstarifen im Finanzierungssystem des BSV bis 2008 waren viele Einrichtungen unzufrieden. Diese verstärkten Anreize, eher Personen mit geringem Betreuungsaufwand im stationären Setting aufzunehmen oder zu behalten. Somit fehlten zunehmend Plätze für erwachsene Menschen mit einer schweren Behinderung. Erst die nach IBB abgestufte Abgeltung wird dem Betreuungsaufwand von Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung gerecht.
Wo sehen Sie die Vorteile gegenüber dem alten System, konkret am Beispiel der Wärchbrogg?
Wichtig ist, dass begleitete Mitarbeitende, die ihr Potenzial im geschützten Rahmen weiterentwickeln, wenn immer möglich und rechtzeitig wieder im ersten Arbeitsmarkt integriert oder stabilisiert werden. Die IBB-Einstufung ergibt Hinweise, wie sich der Betreuungsbedarf der betreuten Person über die Jahre entwickelt. Die darauf basierende abgestufte Abgeltung vermindert Fehlanreize, beispielsweise Personen, die sehr produktiv sind, länger als nötig in der agogisch begleiteten Institution zu beschäftigen. Sie ermöglicht aber auch die Durchlässigkeit zwischen einer Tagesstruktur mit und ohne Lohn sowie die Durchlässigkeit zu Modellen mit betreuten Arbeitsplätzen in der Wirtschaft.
Kann der Kanton mit dem neuen Modell auch Geld sparen?
Die bisherige Einführung ist in allen Kantonen saldoneutral erfolgt. Das System gestaltet sich transparenter und ermöglicht, Gelder bedarfsorientiert denjenigen Institutionen gezielt zukommen zu lassen, bei denen sich aufgrund von längerfristigen Veränderungen bei Nutzenden in Wohn- und Tagesstrukturangeboten der Betreuungsbedarf ändert. Für kurzfristige Änderungen können soziale Einrichtungen Schwankungsfonds bilden.
Ist es auch möglich, das System noch zu verfeinern, damit je nach Institution und deren Eigenheiten bestimmte Ausnahmen zugelassen werden?
Im Moment zahlt der Kanton für jede geleistete Stunde je Einrichtung einen Durchschnittstarif. In der Wärchbrogg sind dies rund 20 Franken/Stunde Arbeitsleistung, die von einem Menschen mit Behinderung erbracht wird. Zukünftig soll das System verfeinert und entsprechend der IBB-Stufe und den geleisteten Pensen (10 bis 100 %) abgegolten werden.
Das IBB-System wurde für den stationären Bereich konzipiert. Ist die Durchlässigkeit zum ambulanten Angebot gewährleistet? Sind die Spiesse gleich lang?
Viele Personen, die in der Wärchbrogg begleitet arbeiten, wohnen bereits ambulant («zu Hause») und finanzieren sich über IV/EL/HE, allenfalls Assistenzdienstbeiträge und den Lohn aus der Tätigkeit in der Wärchbrogg. Mit der Gesetzesänderung SEG/SEV im Kanton Luzern sollen die Spiesse vermehrt gleich lang werden: Ein ambulantes Angebot soll die Wahlfreiheit gewährleisten, aber bei vergleichbarem Betreuungsbedarf die Kosten eines Aufenthaltes in einer stationären Einrichtung nicht übersteigen.
In die Zukunft gedacht: Die junge Generation wächst mit integrativer Förderung auf. Wird das auch mal Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den Werkstätten haben?
Es ist zu hoffen, dass diese Generation vermehrt darauf pochen wird, nach der Schulzeit auch im ersten Arbeitsmarkt integrativ mitwirken zu können. Es gibt heute schon Job-Coaching-Projekte und sehr viele technische Hilfsmittel für eine motivierte und gut geförderte junge Generation mit Einschränkungen, sofern der Arbeitsmarkt mitspielt. Je stärker sich jedoch kognitive, psychische oder andere Beeinträchtigungen auf die Integrationsfähigkeit auswirken, umso mehr werden Personen auch in Zukunft über eine kürzere oder längere Zeit auf einen geschützten Arbeitsrahmen oder ein passendes stationäres Wohnsetting angewiesen sein.
Interview: Pirmin Bossart
Margot Hausammann: «Erst die nach IBB abgestufte Abgeltung wird dem Betreuungsaufwand von Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung gerecht.»